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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach, in seiner Eckposition für das Straßenbild wichtig. Hoher ausgleichender Kellersockel, Erdgeschoss z. T. massiv erneuert, traufseitiger Geschossüberstand. Im Obergeschoss schlichtes Sichtfachwerk des späten 17. Jahrhunderts mit geschosshohen, naturwüchsigen, am Giebel sehr weit gestellten Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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