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Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Feldsteinsockel mit seitlich angebautem, zurückspringendem Tor- und Ökonomiebau in Fachwerkkonstruktion des 18. Jahrhunderts. Die Rähmkonstruktion des Wohnhauses mit traufseitigem Geschossvorsprung ist einfach und regelmäßig in der Verstrebung, 1654 datiert, im 18. Jahrhundert verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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