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Verkürztes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus von 1688, Datierung mit Christus- und Marienmonogramm über der vermauerten, ehemaligen Eingangstür. Das Haus ist in seiner Breite mit straßenseitigem Giebel, zwei Gefachlängen in der Tiefe und dem typischen Kellereingang im Feldsteinsockel erhalten.
Schlichtes, sehr regelmäßiges Rähmfachwerk mit starken Hölzern und geschosshohen Streben, traufseitig über einem Kopfband auskragend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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