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Im rückwärtigen Bereich traufständiges Fachwerkwohnhaus des späten 17. Jahrhunderts, von ortshistorischem Interesse. Das zweigeschossige Haus mit Satteldach ist im Erdgeschoss massiv erneuert, im Obergeschoss konstruktives Rähmfachwerk mit geschosshohen, teils naturwüchsig gebogenen Streben. Spätere Veränderung an der Giebelseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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