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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Ernst-Ludwig-Straße 29
Flur: 16
Flurstück: 85/3, 85/4

Imposante Villa, gelegen in erhöhter Lage innerhalb eines weiträumigen Gartengeländes. Im Vergleich zu den benachbarten, malerisch gestalteten Metzendorf-Häusern des Brunnenwegviertels fällt der Bau durch eine gewisse Strenge und durch die Materialwahl auf. Eingeschossiger, verputzter Backsteinbau über egalisierendem Sockelgeschoss, das Satteldach verhältnismäßig flach geneigt. Vor der westlichen Giebelfassade ausladende Terrasse mit schlichter Sandsteinbalustrade, vor dem Hauptgeschoss halbrunder Vorbau mit Blatt- und Zahnschnittornamentik an den Sandsteinteilen sowie einem Austritt, der entsprechend dem Giebeldreieck verschindelt ist. In der Giebelspitze Hirschkopf. An der Südwestkante polygonal gebrochener Vorbau, nach Süden Eingangsloggia mit einer ionischen Säule, die eine Pultverdachung trägt. Nach Norden kleiner Flügel mit Satteldach, auch hier in der Nordwestecke Loggia mit ionischen Säulen. An der Nordostkante des Flügels halbrunder, erkerartiger Vorbau. Die Dachflächen der Villa durch Schleppgaupen geöffnet. Südöstlich störender zweigeschossiger Anbau der sechziger Jahre. Die Villa ist vor allem wegen ihrer baukünstlerischen Gestaltung von Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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