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Schmales, giebelständiges Fachwerkbürgerhaus, verputzt; auf ein hohes Baualter (17. Jahrhundert) weist der ebenerdige Eingang auf der Straßenseite hin. Die beiden unteren Geschosse waren ursprünglich vielleicht als Halle vereint. Das darübergelegene oberste Vollgeschoß auf umlaufender Vorkragung. Das Fachwerkgefüge insgesamt offenbar weitgehend ungestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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