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Wohnhaus um 1890, dessen Renaissance-Historismus die städtische Palette der Gründerzeitbauten ideenreich erweitert. Der Baukörper ist bereichert durch ein seitliches Türmchen mit geschweifter Haube, polygonalen Treppenturm mit schrägen Fenstern und spitzem Helm sowie Blendgiebel mit geschweiftem Umriss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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