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Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, dessen eine Hälfte (10) freigelegt wurde, die andere unter Verputz. Schlichtes Sichtfachwerk des 17./18. Jahrhunderts als Rähmkonstruktion auf gemauertem Kellergeschoss mit giebelseitiger Geschossauskragung. Die sehr kräftigen Bundpfosten und Streben am Giebel in der Mitte des Erdgeschosses lassen auf einen älteren Kern des Hauses schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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