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Breit gelagerter Fachwerkbau mit Krüppelwalm und massivem Sockel, der die Hanglage ausgleicht. In ihn führen zwei Kellertüren hinein, wobei die linke in das Erdgeschoss übergreift. Das schlichte konstruktive Rähmfachwerk der Zeit um 1700 mit regelmäßiger Stellung der Hölzer zeigt z. B. in der Teilung der Schwelle die Schwierigkeiten mit dem zweifach hängigen Gelände.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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