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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 17./18. Jahrhunderts mit rückwärtig angebauter kurzer Fachwerkscheune, deren Satteldach über dasjenige des Hauses hinausragt. Der beengte historische Grundriss der ehemaligen Hofreite bedingte diese Sonderform. Rähmkonstruktion in schlichter Verstrebung mit traufseitigem Geschossüberstand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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