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Doppelwohnhaus der Jahrhundertwende mit zweigeschossigem, hölzernem Balkonvorbau.
Das Haus besitzt eine Backsteinfassade, zwei Eckrisalite mit Zwerchgiebeln, im Mittelteil zwei Gauben, die die Traufe durchbrechen. Fassadengliederung mit farblich abgesetzten Lisenen, Konsolgesimsen und Fensterumrahmungen; der ehemals offene Balkonvorbau in qualitätvoller Konstruktion und detailreicher Ausschmückung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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