Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Eine der baukünstlerisch aufwendigsten Villen der Gründerzeit in Hofheim, mit zugehörigem Park. Malerische, der Schlossarchitektur verpflichtete Baugruppierung mit zwei Türmen - runder massiver Turm mit Bogenfries und polygonaler Fachwerkturm - an dem abgewinkelten Baukörper. In den Obergeschossen reiches Schmuckfachwerk mit dichter senkrechter, symmetrischer Stützenstellung und geschweiften Hölzern, verschiedene Giebelformen, Schwebegiebel. Zweistöckiger aufwendiger Holzbalkon auf reich profilierten Stützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |