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Giebelständiges Wohnhaus von 1548 (Holzwerkdatierung). Über dem weitgehend veränderten, jedoch mit einer historischen Ladengliederung versehenen Erdgeschoss ist nach der Freilegung ein für das mittlere 16. Jahrhundert typisches Obergeschoss zu sehen: Zwischen den Eckständern mit überblatteten Kopf- und Fußstreben konnte ein vielteiliges Fensterband über ausgekreuzten Brüstungsfeldern rekonstruiert werden. Auch im Inneren hat das Obergeschoss noch wertvolle Teile seiner Ausstattung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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