Hof Hausen, Hofeinfahrt
Hof Hausen, Herrenhaus
Hof Hausen, Nebengebäude
Außerhalb Ortslage, Reifenberger Straße, Hof Hausen, Herrenhaus (Bildnachtrag 04.09.2008)
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Main-Taunus-Kreis
Hofheim am Taunus
  • Hof Hausen vor der Sonne 1
''Hof Hausen vor der Sonne''
Flur: 8
Flurstück: 18/1

"Hof Hausen vor der Sonne" gehört zu einem der ältesten Hofgüter im Vortaunusgebiet. Während des Mittelalters im Besitz der Flemings von Hausen und später der Herren von Eppstein, die "Hof Hausen vor der Sonne" dann 1492 an den Landgrafen Wilhelm III. von Hessen verkauften. Im 17. Jahrhundert ging das Hofgut in den Besitz der Familie Milch über.

Unter der Familie Milch, die hier über 300 Jahre saß, entstanden die heute noch vorhandenen historischen Bauten. 1776 wurde das barocke Herrenhaus in baukünstlerisch qualitätvoller Ausführung errichtet. Der repräsentative Anspruch des Gebäudes ist in den stattlichen Gebäudeabmessungen, dem massiven Erdgeschoss mit den Sandsteintür- und Fenstergewänden, der kräftigen Eichenkonstruktion des Fachwerkobergeschosses sowie in dem steilen Krüppelwalmdach ausgedrückt. Vom selbstbewussten und herrschaftlichen Anspruch der Erbauer zeugen die Inschriften über der Eingangstür sowie deren Initialen mit dem Erbauungsjahr 1776 in dem eisernen Haustürgriff. Etwa in der gleichen Zeit entstand das Wohnnebengebäude, das ganz in Fachwerkbauweise errichtet wurde. Das Fachwerk ist auch hier durch die schlichte Konstruktion aus kräftigen Eichenbalken gekennzeichnet. Ebenso wurde in Anlehnung an das Herrenhaus das steile Krüppelwalmdach wiederholt.

Das Hofeinfahrtstor mit dem Sandsteinbogen und der hier eingehauenen Jahreszahl 1807 und den Buchstaben P.M. markiert mit den sich nördlich anschließenden historischen Gebäuden, von denen der Zugang zum sogenannten Apfelweinkeller die Jahreszahl 1760 trägt, den Verlauf der mittelalterlichen Schutzmauer, mit der das Hofgut einstmals ringsum umgeben war. Reste der alten Mauer sind noch in den Gebäuden nachweisbar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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