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Verputztes Fachwerkwohnhaus mit integriertem Hoftor, wohl im frühen 18. Jahrhundert entstanden. Ein weitgehend ungestörtes Sichtfachwerk in Rähmkonstruktion ist zu erwarten; rückseitig liegt die kräftig profilierte Schwelle-Rähm-Zone, die sich straßenseitig unter dem Putz abzeichnet, frei.
Die Überbauung des Hoftores geschah vermutlich im 19. Jahrhundert bei Erweiterung des giebelständigen Wohnhauses und rücksichtsvoller Fenstervergrößerung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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