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Datierter Backsteinbau von 1903, traufständig eingefügt, mit integriertem Hoftor und einer relativ reichen Gliederung durch Formsteine und farbliche Differenzierung. Von den gelben Wandflächen sind Eckbetonung, Gesimsbänder, Tor- und Fensterumrahmungen rot abgesetzt. Insbesondere Betonung des Hoftores durch darüber angeordnetes, gekuppeltes und rundbogig überfangenes Fenster sowie Zwerchhaus mit reich geschmücktem Giebel. Fenster des Obergeschosses mit Dreiecksgiebeln ausgezeichnet. Übernahme städtischer Bauformen im dörflichen Bereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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