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Gut erhaltenes, mitteldeutsches Gehöft mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus, Nebengebäude und giebelständige Scheune.
Zweigeschossiges Wohnhaus in schlichter Rähmkonstruktion mit traufseitig auskragendem Obergeschoss und regelmäßiger Verstrebung mit gebogenen, geschosshohen Streben, laut neuerer Inschrift von 1729. Am Giebel massiv erneuertes Erdgeschoss und enge Pfostenstellung im Obergeschoss bei dreiachsiger Fensterteilung.
Auf dem Sandsteintorpfosten befindet sich die Jahreszahl 1741.
Wichtige Anlage an der sich vor der Kirche platzartig weitenden Casteller Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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