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Traufständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus einer Hofreite mit integriertem, stichbogigem Hoftor und rückseitigem Stallanbau. Zweigeschossige Rähmkonstruktion des späten 18. Jahrhunderts mit regelmäßiger Fensterteilung, Holzgesims und Krüppelwalmdach.
Aufwendige Details sind die mit Zahnschnitt verzierten Fensterbänke, Sturz des Torbogens und Kranzgesims. Das Haus von ortstypischer Bauform ist ein wichtiger Blickpunkt im Straßenraum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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