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Giebelständiges Wohnhaus eines ehemaligen Dreiseithofes mit der typischen seitlichen, überdachten Hofeinfahrt. Zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach, massivem Erd- und Fachwerkobergeschoss, erbaut 1738. Schlichte, aber qualitätvolle Rähmkonstruktion in sorgfältig regelmäßiger Anordnung aller Verstrebungsfiguren.
In der Bebauung der Hintergasse maßstabgebendes Beispiel des historischen Bestandes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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