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Verputztes Fachwerkwohnhaus eines Vierseithofes mit in ortstypischer Weise nachträglich überbauter, seitlicher Hofeinfahrt. Ursprünglicher Rähmbau vermutlich des späten 17. Jahrhunderts mit Geschossüberstand, durch Fensterveränderungen des 19. Jahrhunderts und Holzgesimse regelmäßig gegliederte Fassade. Erweiterungsbau ebenfalls in Fachwerk.
Durch seine Ecklage wirkt der Hof ortsbildbestimmend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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