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Als Sachteil in die Zungenmauer am Zugang zum Rathaus eingemauert ist eine barocke Sandsteinkartusche mit Voluten- und Blattrahmung und drei Kleeblättern in sehr flachem Relief im Mittelfeld, vermutlich vom Vorgängerbau der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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