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Traufständiges Fachwerkwohnhaus eines Zweiseithofes mit seitlich angebautem, überdachtem Hoftor. Auf gleichem Sockel durch ein Haus ähnlicher Proportionen nach rechts erweitert. Hoher massiver Sockel, Geschossteilung durch Holzgesims, die Fenster wohl im 19. Jahrhundert leicht vergrößert, Satteldach. Ein Rähmfachwerk des 18. Jahrhunderts wurde in jüngster Zeit freigelegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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