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Traufständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus auf hohem Sockel, Satteldach. Geschossteilung durch Gesimsbrett. Seitlich ein Wohnhaus leicht unterschiedlicher Stockwerks- und Traufhöhe angebaut. Die Proportionen des Hauses und die originale unregelmäßige Verteilung kleiner Fenster lassen auf eine Rähmkonstruktion des 17./18. Jahrhunderts schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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