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Das giebelständige Fachwerkhaus nimmt im Straßengrundriss eine ortsbildbestimmende, zentrale Stellung ein. In dem durch Gabelungen platzartig erweiterten Straßenraum wirkt das Sichtfachwerk des Obergeschosses mit seinen reich verstrebten Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern und Andreaskreuzen in den Brüstungsgefachen der Zeit um 1720 als Blickpunkt.
Großes Haus von beträchtlicher Länge auf hohem, massivem Sockel, im rückwärtigen Bereich integrierte Tordurchfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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