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Giebelständiges, barockes Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Hofreite; die Datierung 1731 der abgegangenen Scheune lässt auf das Baualter des Hauses rückschließen. Über in jüngerer Zeit massiv erneuertem Erdgeschoss qualitätvolles Sichtfachwerk. Im Straßenbild der Ortsmitte dominierende Mannfiguren mit reich profilierten Kopfwinkelhölzern, Streben und Halsriegeln, an der Traufseite gekrümmte, geschosshohe Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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