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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Langenhain
Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus von relativ niedriger Geschosshöhe. Rähmbau der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auf Feldsteinsockel, Satteldach. Einfache Fachwerkfiguration mit geschosshohen, teilweise naturwüchsig gekrümmten Streben, profilierte Schwelle und Rähm. Der weitgehend original erhaltene Zustand in Gefüge und Raumaufteilung ist ein wichtiges historisches Zeugnis eines Kleinbauernhauses. Der Bau bildet zusammen mit den beiden Nachbarhäusern Alt Langenhain 34 und 36 ein die Straße um die Kirche bestimmendes Ensemble.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |