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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Hofreite, im unmittelbaren Umfeld der Kirche. Von den beiden relativ niedrigen Geschossen wurde das Erdgeschoss in jüngerer Zeit massiv erneuert, im Obergeschoss Rähmfachwerk des späten 17. Jahrhunderts erhalten. Konstruktion mit naturwüchsigen, gekrümmten Streben und als einziger Zierform übereinander angeordneten Andreaskreuzen an der Stirnseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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