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Verputztes, giebelständiges Fachwerkbauernhaus wohl ebenfalls der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Offenbar in beiden Geschossen gut erhaltene Rähmkonstruktion; die differierende, asymmetrische Fensteranordnung lässt auf nachträgliche Veränderungen schließen. Der Bau ist ein wichtiger Bestandteil des originalen Charakters der Straße um die Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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