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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus eines Hakenhofes im unmittelbaren Kirchenbereich. Der Rähmbau mit sehr starken Eckpfosten im Erdgeschoss zeigt an der nördlichen Traufseite die für die Entstehungszeit um 1700 typischen Mannfiguren mit Gegenstreben zum Rähm, hier auch Profilierung der Schwelle-Rähm-Zone. Zur Straße vermutlich im 19. Jahrhundert um eine Achse verlängert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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