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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Erdgeschoss in jüngerer Zeit massiv erneuert, das Rähmfachwerk wohl der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts im Obergeschoss verputzt, Giebel verkleidet. In Größe und Proportionen sowie der Giebelständigkeit ist dieses Haus wie die benachbarte Enge Straße 5 bestimmend für das Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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