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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Langenhain
Das giebelständige, verputzte Fachwerkwohnhaus mit Satteldach ist ein wichtiger Kopfbau an der Straßengabelung im Kirchenbereich. Der vordere Teil des Hauses in zweigeschossiger, ungestört erhaltener Rähmkonstruktion entstand 1744, später wurde er von der Straße zurückversetzt. Von 1802 bis 1826 diente der Bau als Schulhaus und Dorflehrerwohnung.
Städtebaulich bedeutender Kopfbau an der Straßengabelung im Umfeld der evangelischen Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |