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Das giebelständige, verputzte Fachwerkwohnhaus mit Satteldach ist ein wichtiger Kopfbau an der Straßengabelung im Kirchenbereich. Der vordere Teil des Hauses in zweigeschossiger, ungestört erhaltener Rähmkonstruktion entstand in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, später wurde er von der Straße zurückversetzt. Von 1802 bis 1826 diente der Bau als Schulhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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