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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus von 1760 mit Krüppelwalm und seitlich angebautem Torhaus. Rähmkonstruktion von zwei hohen Geschossen auf kräftigem, massivem Sockel. Sorgfältig symmetrische Anordnung der Streben und Riegel, am oberen Rähm Zahnschnitt, Andreaskreuze als Gestaltungselement. Lehmgefache größtenteils erhalten. Der Bau enthält einen gusseisernen Hausbrunnen von 1903.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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