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Die Gesamtanlage umfasst die Häuser Brückenstraße 21, 25, 27, 29 und 31. In repräsentativer Hanglage entstanden hier zu Beginn des 20. Jahrhunderts freistehende bürgerliche Villen in großen Gärten. Ein einheitlicher Bauwille bei individueller architektonischer Gestaltung kennzeichnet die Anlage.
Die Backsteinbauten mit farblich abgehobenen Gliederungen, Putzbauten mit Backsteingliederungen und zeittypische Fachwerkkonstruktionen sind mit Zwerchhäusern, Erkern, verschiedenen Dachformen, Türmchen, Schwebegiebeln bereichert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |