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Traufständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus einer vierseitigen Hofanlage an der Ecke zur Zwergstraße. Zweigeschossige Rähmkonstruktion des 18. Jahrhunderts auf hohem Feldsteinsockel, leichter Geschossüberstand, Satteldach mit hervorstehenden Pfettenköpfen. Zur intakten Hofreite gehören traufständig angebauter Stall in Fachwerkkonstruktion des 18. Jahrhunderts auf hohem Sockel, parallel zum Wohnhaus im Hofbereich stehende Scheune und das die Anlage seitlich schließende überdachte Hoftor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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