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Schmales, verputztes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach und rückwärtigem, gleichartigem Anbau, dem ansteigenden Boden angepasst. Beide Bauten mit traufseitiger Geschossauskragung, am Giebel vorstehende Balkenköpfe, weitgehend originale, kleinformatige Fensteröffnungen; gut erhaltene Rähmkonstruktion des 17./18. Jahrhunderts. Wohl ursprünglich Handwerker- oder Weinarbeiter-Wohnungen, die historische Ortsentwicklung am Zimmerplatz prägend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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