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Stattliches, straßenbildbestimmendes, klassizistisches Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Hofreite, 1821 errichtet. Giebelständiges Haus von zwei hohen Geschossen auf Bruchsteinsockel, ausladendes, profiliertes Kranzgesims und Krüppelwalmdach.
Zeittypische Stilelemente des konstruktiven Rähmbaus sind die steile, enge Stellung geschosshoher Streben und Pfosten, so dass sich ein völlig regelmäßiges, sehr lebhaftes Fachwerkbild ergibt, die axiale Anordnung der Fenster sowie als Zierformen die Guttae an den Fensterbekleidungen und der Zahnfries am Hauptgesims.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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