Gundelhardtstraße 1
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Main-Taunus-Kreis
Hofheim am Taunus
Lorsbach
  • Gundelhardstraße 1
Villa Wirz
Flur: 4
Flurstück: 149/7

Anspruchsvoll gestaltete Gründerzeitvilla, 1899 errichtet, um 1910 erweitert, mit Teilen der historischen Einfriedungsmauer und Toranlage.

Der elegant in den östlichen Hang des Schwarzbachtals eingebrachte Bau besticht durch seine vielgestaltige Ausformung, die sowohl durch typisch gründerzeitliche Elemente, wie das kleinteilige Klinkerdekor, als auch durch eine ab 1904/5 zunehmend populäre historisierte Formsprache mit Anklängen an den Neubarock und den Neuklassizismus bestimmt wird. Die Verquickung der beiden Gestaltungideale macht hier den besonderen Reiz des Gebäudes aus.

Ursprünglich als konservativ-repräsentativer Wohnsitz der Gründerzeit für den Lorsbacher Lederfabrikanten Gustav Wirz errichtet, erfuhr das Gebäude um 1910 eine großzügige Erweiterung an der Nordseite. Heute bestimmen der in diesem Zusammenhang der Nordwestecke vorgelagerte Turm  sowie die mit Rundbögen versehene Loggia im ersten Obergeschoss gemeinsam mit dem filigranen Freigespärre des ursprünglich zentral positionierten Quergiebels die nach Westen orientierte Schauseite des Gebäudes.

Ebenfalls typisch für die Zeit um die Wende zum 20. Jahrhundert zeigt sich die materielle Ausführung des Gebäudes, dessen hell gelblich verklinkerte Fassaden Gliederungs- und Zierelementen aus roten Klinkern und Kunststein aufweisen. Über dem Sockelgeschoss aus Taunusschiefer erhebt sich eine ebenfalls 1910  angefügte, auf Sandsteinsäulen stehende Veranda mit neubarocker Balustrade. Der im Souterrain und Erdgeschoss polygonal, darüber rund ausgeführte Turm mit Kegeldach ist z.T. in Sandsteinrustika ausgeführt und mit Relieftafeln und Wappenstein versehen.

Der Villa vorgelagert ist ein großer Garten, dessen originäres Erscheinungsbild allerdings nicht überliefert ist. Die heute noch erhaltene großzügige Freifläche diente bauzeitlich der gestalterischen Aufwertung der Villa und ist bis heute funktionaler Bestandteil ihrer Freiraumkonzeption, die deutlich auf eine repräsentative Fernsicht ausgerichtet ist.

Erhalten haben sich Reste der historischen Einfriedungsmauer und ein altes Gartentor mit Sandsteinpfosten, darauf ein Weintraubenrelief und Initialen "GW".

Die Villa sowie die Reste der historischen Einfriedung samt Toranlage sind aus geschichtlichen, künstlerischen und aufgrund ihrer Fernwirkung auch aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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