Evangelische Pfarrkirche, Muttergottes
Evangelische Pfarrkirche, Orgel
Evangelische Pfarrkirche, Kirchstraße 8
Grabstein an der evangelischen Pfarrkirche
Glocke in der evangelischen Pfarrkirche
Evangelische Pfarrkirche, Chor
Inschrift mit Datierung 1768 an der evangelischen Pfarrkirche
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Main-Taunus-Kreis
Hofheim am Taunus
Lorsbach
  • Kirchstraße 8
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 7
Flurstück: 18/1

Die evangelische Pfarrkirche ist ein breiter, geosteter Saalbau mit dreiseitigem Chorschluss, errichtet 1768-80 an Stelle eines Vorgängerbaues von 1551. Schlichter, verputzter Baukörper mit wenigen Sandsteingliederungen, Eckquaderung sowie Gewände der rundbogigen Fenster und der segmentbogigen Türen.

Der quadratische, im Freigeschoss oktogonale Dachturm mit geschweifter Haube und schlanker Spitze tritt am dritten Joch der südlichen Langhausseite als flacher Risalit in Erscheinung. Hier befinden sich der Eingang, Inschrifttafel mit Datierung 1768 und darüber ein Fenster. Der Innenraum besitzt eine flache Decke in originaler Farbigkeit mit Voute und einfachen Stuckbändern, im runden Mittelfeld die Datierung der Fertigstellung 1780.

Originale frühklassizistische Innenausstattung. Schlichte, umlaufende Emporen auf quadratischen Holzstützen, Gestühl mit geschnitzten Wangen, Kanzelaltar und große Orgel von 1792 mit eleganten, klassizistischen Schnitzereien des Prospekts. Die gemeinsame Anordnung im Chorhaupt 1959 unter Verwendung süddeutscher, gedrehter Barocksäulen neu gestaltet.

Als weitere Ausstattungsstücke sind eine ungefasste, stehende Muttergottes der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, eine Glocke von Georg Christoph Roth, 1716, sowie am Außenbau der Grabstein von Pfarrer Adolf Best und eine Fensterbank der Vorgängerkirche mit Datierung 1551 zu erwähnen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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