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Intakte, zweiseitige Hofanlage des 18. Jahrhunderts, die zugleich den historischen Ortsrand an der ehemaligen Durchgangsstraße markiert.
Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus um 1700 als Rähmkonstruktion errichtet, ein schlichtes Sichtfachwerk mit symmetrisch gestellten, geschosshohen Streben und profilierter Schwelle-Rähm-Zone.
Große Fachwerk-Scheune traufständig im Hofbereich, Giebelwand mit Bruchsteinen gemauert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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