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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus einer dreiseitigen Hofanlage. Zweigeschossiger Rähmbau mit Krüppelwalmdach und seitlich angebautem, überdachtem, hölzernem Hoftor.
Die regelmäßige kleinteilige Fensteranordnung und Proportionen des im Straßenraum wichtigen Kopfbaues lassen auf eine Bauzeit im 17./18. Jahrhundert schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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