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Das giebelständige, verputzte Fachwerkwohnhaus mit steilem Satteldach ist das vordere zweier aneinander gebauter Häuser. Beide gehören zu einem Zweiseithof auf langgestrecktem Grundstück; seitlich Teile der alten Begrenzungsmauer aus Sandstein-Bruchsteinen sowie barocker Sandsteinpfeiler des Hoftores erhalten.
Das Haus besitzt eine barocke Rähmkonstruktion, dendrochronologisch auf 1663 datiert; in Substanz und Raumaufteilung eingreifender Umbau um 1840.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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