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Schräg gegenüber dem Friedhof steht ein Wegkreuz des 18. Jahrhunderts, qualitätvolle Sandsteinarbeit auf profiliertem Sockel und hohem, volutengerahmtem Postament. Corpus in sehr gratigen, naturalistischen Detailformen. Am Kreuzfuß in flachem Relief kleine Marien-Darstellung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |