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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus eines Zweiseithofes in markanter, erhöhter Ecklage. Rähmkonstruktion ohne Zierelemente, jedoch in sorgfältiger, dekorativer Verstrebung, um 1750, mit geschosshohen, symmetrisch angeordneten Hölzern, Geschossüberstand, Satteldach. Zugehörig die Fachwerkscheune des 18. Jahrhunderts, eine Schwellriegelkonstruktion mit lebhafter Verstrebung, teils Ziegel-, teils Lehmausfachungen. Von Bedeutung als originaler Bestandteil des Hofes und bestimmend im Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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