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Fachwerkscheune von 1756, deren eine Hälfte zu Höhenstraße 7, die andere zu Kreuzgartenstraße 28 gehört. Wirkungsvolles Barockfachwerk in Ständerkonstruktion mit eingezapften Schwellen und Riegeln, z. T. originale Lehmgefache mit Gestake und alte Biberschwanzdachziegel erhalten. Der Sturzbalken des Scheunentores in typischer Weise mit drei diagonalen Vorsprüngen verziert, dazu inschriftliche Datierung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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