Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Fachwerkwohnhaus eines Dreiseithofes, um 1710, z.T. verputzt. Die Teilfreilegung zeigt die zu dieser Zeit charakteristischen, weit stehenden Gegenstreben. Rauten und Mannfiguren belegen das Sichtfachwerk. Die originalen Fenstergrößen stimmen mit dem Gesamteindruck eines unangetasteten Barockbaus überein.
Die sanierte und unauffällig zu Wohnzwecken umgebaute Scheune ist eine Schwellriegelkonstruktion mit wandhohen, naturwüchsigen Streben, 1710 datiert und mit der seitlich angebauten, überdachten Toranlage von beherrschender Wirkung im Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |