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Verputztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit hohem Sockel und Satteldach. Erdgeschoss in jüngerer Zeit massiv erneuert, im Obergeschoss scheint eine weitgehend unveränderte Rähmkonstruktion der Zeit um 1700 vorhanden zu sein. In jüngster Zeit freigelegt.
In seiner Giebelständigkeit wichtiger Bau des alten Ortskerns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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