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Dreigeschossiges, traufständiges Fachwerkbürgerhaus mit Zwerchhaus, das Gebäude laut Inschrift 1706 errichtet; das Baugefüge der Entstehungszeit in allen Geschossen erhalten. Im 1. Obergeschoß eine Gruppe von Brüstungsgefachen mit geschnitzten Füllbrettern; im einzelnen ist unter anderem eine Sonne und ein Mond dargestellt, ferner die erwähnte Bauinschrift. Sie nennt neben dem Baudatum den Namen des Bauherrn und gibt mit einem geschnitzten Scherdegen-Paar einen Hinweis auf den Gerber-Beruf des Bauherren. Die zweiflügelige Rokoko-Haustür soll eine Arbeit des Butzbacher Handwerkers Christoph Bang sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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