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Hohes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus von geringer Tiefenausdehnung, möglicherweise rückwärtig verkürzt.
Zweigeschossiger, verputzter Rähmbau auf hohem Sockel mit leichtem Geschossüberstand, am Giebel ist die stark profilierte Schwelle-Rähm-Zone sichtbar. Auch die hervorstehenden Pfettenköpfe sowie die originale Anordnung und Größe der Fenster sprechen für ein gut erhaltenes Sichtfachwerk der Mitte des 17. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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