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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus einer Hofreite.
Auf massiv erneuertem Erdgeschoss schlichte Rähmkonstruktion der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit traufseitigem Geschossüberstand, geschosshohen, teils gebogenen Streben in sorgfältig regelmäßiger Anordnung, Satteldach. Rückwärtig spätere Verlängerung des ursprünglich zweizonigen Hauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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