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Hakenhof in charakteristischer Erscheinungsform mit giebelständigem Wohnhaus und seitlich angebautem, überdachtem Hoftor des 19. Jahrhunderts. Unter dem Verputz des Wohnhauses zweigeschossige, ungestörte Rähmkonstruktion der Zeit um 1700 zu vermuten, originale kleine Fenster, stark profiliertes Holzgesims, Satteldach.
Bau von ortstypischer und straßenbildbestimmender Qualität.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |